Allgemeine Geschäftsbedingungen der nuture ART GbR
für die Nutzung der Mini ART Golf Anlage
1. Mit dem Betreten des Grundstücks werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aushängende Hausordnung als verbindlich für die Nutzung des gesamten Minigolfplatzes anerkannt. Diese Regelungen dienen der allgemeinen Sicherheit und dem Wohlbefinden all unserer Gäste. Das Betreten des Mini-ART-Golfplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Mini-ART-Golfplatz kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Mini-ART-Golfspiels genutzt werden.
2. Die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Anordnung / Umsetzung damit verbundener Maßnahmen obliegt der
nuture ART GbR und den jeweils im Dienst befindlichen Personen des Platzdienstes. Im Nachfolgenden werden diese als Berechtigte bezeichnet.
3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr auf der Anlage ist nicht gestattet. Mitgebrachte Abfälle sind zur ordnungsgemäßen Entsorgung wieder mit nach Hause zu nehmen und dürfen nicht über die Abfallbehälter auf dem Mini-ARTGgolfplatz entsorgt werden.
4. Es gelten stets die Preise nach der jeweils aktuellen Preisliste (s. Aushang) und entsprechender gültiger Aktionen oder Sondervereinbarungen.
5. Die Entrichtung des Nutzungsentgeltes berechtigt zur Nutzung der gebuchten Kunst und Sportanlage.
6. Bei vorzeitigem Verlassen der Anlage besteht kein Anspruch auf die anteilige Rückerstattung des Nutzungsentgeltes.
7. Muss die Anlage zum Zweck von Sportveranstaltungen, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten, wetter- oder umweltbedingt etc. für Gäste geschlossen werden, berechtigen bereits geleistete Nutzungsentgelte nicht zum Zutritt zur Anlage zu diesem Zeitpunkt. Es besteht kein Anspruch auf die vollständige oder anteilige Rückerstattung des Nutzungsentgeltes.
8. Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen der Berechtigten ist Folge zu leisten. Sie sind befugt, Personen die den reibungslosen Betrieb der Anlage, die Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gefährden bzw. nach Einschätzung der Berechtigten gefährden könnten, andere Personen belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen der Berechtigten nicht Folge leisten, vom Grundstück zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Nutzungsentgeltes besteht in diesem Falle nicht, auch nicht anteilig.
9. Die Berechtigten der nuture ART GbR können die Anzahl der Personen in den jeweiligen Spiel- und Sportbereichen aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen des Spielablaufs beschränken.
10. Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (wie z. ´B. Bekleidung, Spielzeug, Fahrräder, Wertsachen, Taschen etc.) wird nicht übernommen.
11. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden ist der Zutritt zu den Spiel- und Sportanlagen nicht gestattet.
12. Zur Sicherheit aller Gäste dürfen scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände in den Sportbereichen nicht mitgeführt werden.
13. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf andere Personen, ungeachtet der Verpflichtung der nuture ART GbR sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
14. Verletzungen oder Beschädigungen jeglicher Art, die sich während des Aufenthaltes auf dem Gelände ereignet haben, sind unverzüglich vor Verlassen der Anlage bei Berechtigten der nuture ART GbR anzuzeigen. Bei Unterlassung dieser Anzeigepflicht können später geltend gemachte Ansprüche gegen die nuture ART GbR nicht anerkannt werden.
15. Beim Besuch der Spiel- und Sportanlagen minderjähriger Kinder ohne Begleitung einer befugten aufsichtspflichtigen Person ist eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Mini-ART-Golf-Anlage oder dessen Berechtigte nicht möglich. Diese ist bzw. sind für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.
16. Eltern bzw. sonstige aufsichtspflichtige Personen haften für ihre / ihnen anvertraute Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften, bei Verunreinigungen der Anlage als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.
17. Die Haftung für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der nuture ART GbR., ihrer Erfüllungsgehilfen sowie ihrer gesetzlichen Vertreter ist beschränkt auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die nuture ART GbR. haftet danach insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Gäste sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und / oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und / oder durch andere Personen verursacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung.
18. Die nuture ART GbR haftet nicht für fehlerhafte Angaben auf Plakaten und Flyern, die ausliegen oder aushängen.
19. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
20 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auf die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist
–soweit zulässig– eine dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck entsprechende, rechts-wirksame Regelung anzuwenden.
Besondere Buchungs- und Geschäftsbedingungen von nuture Mini Art Golf
1. Die Buchung kommt mit dem Erwerb der Spielberechtigung und Aushändigung des Sportgeräts durch Berechtigte der nuture ÁRT GbR zustande.
2. Die entsprechende Platzgebühr gemäß gültiger Preisliste wird vor dem Spiel bezahlt und enthält die Nutzung der gebuchten Anlage inkl. Schläger, Ball und Spielprotokoll.
3. Ist das Beenden gebuchter Spielrunden z. B. witterungsbedingt nicht möglich, besteht kein Ersatz- oder Erstattungsanspruch. Ein Fertigspielen der begonnenen Runde ist, soweit zu einem späteren Zeitpunkt freie Kapazitäten bestehen, aus Kulanz möglich. Die Protokollkarten sind zum Nachweis vor Verlassen der Anlage von Berechtigten zu kennzeichnen.